Der Gestaltungsfonds
In der Gestaltungsphase unterstützt Kirche in Bewegung Initiativen, die in der Erprobung erste Wirkung gezeigt haben oder, in besonderen Ausnahmefällen, neu mit grossem Potenzial starten. Ziel ist es, diese Projekte organisatorisch zu stärken, zu professionalisieren und auf eine nachhaltige Basis zu stellen.
Die Initiativen entwickeln dafür einen einfachen organisationalen Entwicklungs- und Finanzierungsplan und formulieren messbare Wirkungsziele. Sie verpflichten sich, Beratung in Anspruch zu nehmen, ihre Strukturen zu schärfen und die Zusammenarbeit mit kirchlichen wie auch gesellschaftlichen Partner:innen auszubauen. So werden sie befähigt, tragfähige Formen kirchlicher Präsenz zu gestalten, die über die bisherigen Strukturen hinausweisen und Menschen erreichen, die bislang wenig Kontakt zur Kirche haben.
- Der Förderrahmen wird individuell geklärt – es lohnt sich, frühzeitig mit Kirche in Bewegung das Gespräch über Umfang und Bedingungen der Unterstützung zu suchen.
- Die Eigenleistung der Initiative liegt im Normalfall bei mindestens 20%
- Refbejuso übernimmt zusätzlich die Kosten für Organisationsberatung, um die Weiterentwicklung gezielt zu unterstützen.
- Nach drei Jahren Erprobung (Phase 1) kann die Finanzierung aus dem Erprobungsfonds für die Evaluation des Wirkungsmodells um maximal ein Jahr verlängert werden – sofern die entsprechende Genehmigung vorliegt.
- Dieses Übergangsjahr (Jahr 4) dient dazu, die Wirkungsziele in der Praxis zu überprüfen und den Antrag für Phase 2 vorzubereiten.
- Erst danach – nach der Evaluation des Wirkungsmodells – entscheidet der Synodalrat über den Eintritt in die Gestaltungsphase.
Fehler und Umwege sind Teil des Prozesses – entscheidend ist die Offenheit zur Weiterentwicklung und die Bereitschaft, gemeinsam zu lernen und Erfahrungen ins Netzwerk von Kirche in Bewegung einzubringen.
Einstieg in Phase 2
Hast du deine Idee bereits erfolgreich getestet? Es gibt zwei Wege, in die Gestaltungsphase zu gelangen:
1. Der normale Weg: Übertritt aus Phase 1
- Projekte, die im Erprobungsfonds gefördert wurden, können nach einer erfolgreichen Erprobung in Phase 2 eintreten.
- Voraussetzung ist ein standardisiertes, transparentes und kriteriengeleitetes Verfahren, bei dem ein geprüftes Wirkungsmodell vorliegt, mit dem die Wirkung in unterschiedlichen Dimensionen ausgewiesen wird.
- Die Innovationsgruppe gibt eine Empfehlung ab, der Entscheid über die Aufnahme liegt beim Synodalrat.
2. Der besondere Weg: Direkter Quereinstieg
- In Ausnahmefällen können grössere, bereits ausgereifte Projekte mit klaren Wirkungszielen direkt in Phase 2 einsteigen.
- Die Evaluation von Wirkungszielen kann frühestens nach einer Projektlaufzeit von zwei Jahren erfolgen.
- Der direkte Quereinstieg ist nur möglich, wenn vorgängig ein Beratungsgespräch mit Kirche in Bewegung stattgefunden hat.
- Dafür braucht es einen Businessplan sowie eine Empfehlung der Innovationsgruppe, die die Förderkriterien von Phase 1 und 2 berücksichtigt.
- Der Synodalrat entscheidet auch hier über die Aufnahme.
Übertritt in Phase 2 Schritt für Schritt:
- Wirkungsmodell entwickeln: Gegen Ende der Erprobungsphase erarbeitet die Initiative – unterstützt durch Trainings, Workshops und Coaching – ein Wirkungsmodell mit klaren Zielen und Indikatoren.
- Überprüfung durch Kirche in Bewegung: Das Wirkungsmodell wird von Kirche in Bewegung geprüft und abgenommen.
- Übergangsjahr mit Praxistest: Die Initiative überprüft ihre Ziele in der Praxis, erhebt erste Daten und dokumentiert Wirkungen. Begleitende Beratung und Coaching unterstützen diesen Lernprozess.
Refbejuso finanziert dieses Übergangsjahr zusätzlich mit einem Betrag von maximal 1/3 der bewilligten Projektkosten. Dies gilt auch für Projekte, welche für die ersten drei Förderjahre bereits mit der Maximalsumme von CHF 100’000.00 unterstützt werden. - Evaluation des Wirkungsmodells: Diese Evaluation ist ein zentrales Förderkriterium für den Eintritt in die Gestaltungsphase. Auf Grundlage der gesammelten Wirkungsbelege wird das Modell reflektiert und bei Bedarf angepasst.
- Antrag Phase 2 – Gestaltungsfonds: Mit dem angepassten Wirkungsmodell sowie einem einfachen organisationalen Entwicklungs- und Finanzierungsplan stellt die Initiative den Antrag für Phase 2.
- Entscheid Synodalrat: Nach Empfehlung durch die Innovationsgruppe entscheidet der Synodalrat über die Aufnahme in die Gestaltungsphase.
Die Gestaltungsphase schafft damit einen verbindlichen Rahmen, der Sicherheit und Freiraum zugleich bietet. Sie dient als Brücke zwischen dem pionierhaften Erproben und der möglichen Integration in die kirchlichen Strukturen.